Worum geht es?
„Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen. Im Explosionsfall sind das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer durch unkontrollierte Flammen- und Druckwirkung sowie durch schädliche Reaktionsprodukte und Verbrauch des zum Atmen benötigten Sauerstoffs aus der Umgebungsluft gefährdet.“
(ATEX-Richtlinie 1999/92/EG, Artikel 1 Absatz 8)
Daraus ergeben sich drei Ziele, die wir im Wirken bei und mit unseren Kunden verfolgen:
Primär soll die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Sekundär sollen wirksame Zündquellen vermieden werden.
Tertiär sollen die gefährlichen Auswirkungen einer Explosion begrenzt werden.
Was können wir für Sie tun?
Diesen drei Zielen fühlen wir uns in unserer Arbeit verpflichtet. Unser Angebot im Explosionsschutz resultiert aus diesen Zielen und sieht wie folgt aus:
Beratung in Fragen des Explosionsschutzes
Erstellen des Explosionsschutzdokumentes gemäß GefStoffV, einschließlich
Gefährdungsbeurteilung bzw. Ermittlung der Explosionsrisiken und deren Bewertung
Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
Explosionsschutz-Zoneneinteilung in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre
Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen anhand der Zoneneinteilung
Festlegung notwendiger organisatorischer Maßnahmen (z.B. Prüfungen und Prüffristen, Anweisungen, Kennzeichnungen)
Ggf. Empfehlungen zum konstruktiven Explosionsschutz
Ggf. Erstellen eines Maßnahmenkataloges
Warum ist die Heinzelmann GmbH der richtige Partner für Ihr Unternehmen?
Unsere hochqualifizierten Expert/innen verfügen über Erfahrung in unterschiedlichen Branchen (z.B. Lagerung entzündbarer Gase, Flüssigkeiten und brennbarer Stäube; Lackierereien; Kläranlagen; Schleifereien; Herstellung von Backwaren, Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen). Dadurch können wir auch für Ihr Unternehmen eine individuelle, sachkundige und praxisnahe Lösung für Ihren Explosionsschutz bieten.
… und was sagen die Gesetze?
Die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument ergibt sich für Betriebe aus folgenden gesetzlichen Grundlagen:
6 (4) und (9) Gefahrstoffverordnung
ATEX-Richtlinie 1999/92/EG, Artikel 8:
„Im Rahmen seiner Pflichten nach Artikel 4 stellt der Arbeitgeber sicher, dass ein Dokument (nachstehend „Explosionsschutzdokument“ genannt) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird.“